Bist du auch als Influencer in Österreich und der Schweiz impressumspflichtig?

Dass Influencer in Deutschland impressumspflichtig sind und daher ein Impressum für ihre Social-Media Kanäle benötigen, ist bereits bekannt. Aber wie sieht es aus, wenn Influencer in der Österreich oder Schweiz leben? In diesem Blogartikel werden wir herausfinden, ob auch Influencer in Österreich und der Schweiz auch impressumspflichtig sind.

Was ist die Impressumspflicht für Influencer in Deutschland?

Als Influencer bist du impressumspflichtig, wenn du gewerblich und mit einer Gewinnerzielungsabsicht handelst. Oder einfach formuliert: Du willst mit deinem Blog Geld verdienen. Die Impressumspflicht existiert, um Transparenz herzustellen und Verbraucherrechte zu schützen. Begründet wird die Impressumspflicht u.a. mit dem §5 TMG und §18 Abs.1 MStV.

Von dir als Influencer wird verlangt, dass du bestimmte Informationen über deine Identität und geschäftlichen Aktivitäten zur Verfügung stellst. Dazu gehört der vollständige Name oder Firmenname, eine ladungsfähige Anschrift, Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie gegebenenfalls Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und vertretungsberechtigten Personen.

Verlinkst du kein Impressum auf deinen Social Media Accounts, kann es zu Abmahnungen durch die verantwortliche Landesmedienanstalt kommen. Eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum kann mit erheblichen Bußgeldern verbunden sein.

Die Impressumspflicht in Österreich

Gemäß dem österreichischen Mediengesetz (MedienG) müssen Influencer, die periodisch redaktionell gestaltete Inhalte verbreiten und diese einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen, ein Impressum haben. Die Vorschriften dazu sind insbesondere in den §§ 24 und 25 des MedienG aufgeführt. Das Impressum sollte eindeutig und leicht zugänglich sein und Informationen wie den Namen und die Adresse des Medieninhabers enthalten. Die zentrale Aufsichtsbehörde auf Bundesebene, die für die Überwachung und Durchsetzung der medienrechtlichen Vorschriften, einschließlich der Impressumspflicht, verantwortlich ist, ist die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). 

Die Impressumspflicht in der Schweiz

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) regelt in der Schweiz die Impressumspflicht für Influencer. Online-Medien, die journalistisch-redaktionelle Inhalte verbreiten, müssen gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchstabe o RTVG bestimmte Informationen im Impressum veröffentlichen. In der Regel enthalten diese Informationen den Namen und die Adresse des Betreibers der Medien sowie Kontaktinformationen wie eine E-Mail-Adresse. Die Informationen im Impressum müssen einfach zu erkennen und direkt zugänglich sein.

Erfülle deine Impressumspflicht als Influencer

Egal ob du in Österreich oder der Schweiz als Influencer tätig bist. Mit einer Impressum-Seite von PeoplesSquare kannst du deine Impressumspflicht erfüllen und gleichzeitig deine Privatsphäre schützen. Durch das Baukastensystem kannst du dir deine eigene Impressum-Seite gestalten und Social-Media Kanäle, Kooperationspartner und vieles mehr verlinken. Dank des PeopelsSquare-Netzwerks, kannst du außerdem dein eigenes Media Kit designen und dich damit bei Unternehmen für Kooperationen bewerben.

Weitere Infos findest du hier:

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