Was es bedeutet, wenn du als Influencer redaktionell tätig bist.
Influencer-Marketing hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Viele Unternehmen setzen auf die Zusammenarbeit mit Influencern, um ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiten Publikum zu präsentieren. Doch Influencer sind nicht nur als Werbeträger tätig, sondern können auch redaktionell arbeiten.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet es, wenn ein Influencer redaktionell tätig ist?
Im Wesentlichen geht es darum, dass der Influencer Inhalte erstellt, die nicht primär werblicher Natur sind. Stattdessen geht es darum, informative oder unterhaltsame Inhalte zu produzieren, die einen Mehrwert für die Zielgruppe bieten.
Ein Beispiel dafür wäre ein Mode-Influencer, der regelmäßig Outfit-Posts auf seinem Instagram-Account teilt. Diese Posts sind nicht unbedingt als Werbung gekennzeichnet, sondern dienen dazu, seine Follower mit neuen Styling-Ideen zu inspirieren.
Influencer, die redaktionell tätig sind, haben oft eine große Reichweite und können somit eine wichtige Rolle als Meinungsmacher einnehmen. Sie können dazu beitragen, bestimmte Themen in der Gesellschaft zu platzieren oder eine Diskussion anzustoßen.
Allerdings gibt es auch hier einige Herausforderungen. Zum einen müssen Influencer sicherstellen, dass ihre Inhalte nicht als Schleichwerbung wahrgenommen werden. Das bedeutet, dass sie klar und transparent kennzeichnen müssen, wenn es sich um gesponserte Inhalte handelt.
Zum anderen müssen Influencer darauf achten, dass ihre redaktionellen Inhalte zu ihrem persönlichen Markenimage passen. Wenn ein Influencer beispielsweise bekannt ist für seine vegane Lebensweise, aber plötzlich Fleischprodukte bewirbt, kann das bei seinen Followern schnell zu Verwirrung und Ablehnung führen.
Insgesamt kann es für Influencer sehr lohnend sein, redaktionell tätig zu werden. Sie haben die Möglichkeit, ihre Persönlichkeit und Expertise zu zeigen und eine engere Beziehung zu ihrer Zielgruppe aufzubauen. Allerdings sollten sie dabei immer darauf achten, dass ihre Inhalte authentisch, transparent und relevant sind.
§18 des Medienstaatsvertrag (MStV) und seine Bedeutung für Influencer
Der §18 des Medienstaatsvertrags regelt die sogenannte Kennzeichnungspflicht von Werbung in audiovisuellen Medien. Konkret bedeutet dies, dass Sendungen, die ganz oder teilweise aus Werbung bestehen, als solche gekennzeichnet werden müssen.
Doch was bedeutet das genau?
Zunächst einmal gilt diese Kennzeichnungspflicht für alle audiovisuellen Mediendienste, die in Deutschland verbreitet werden. Dazu gehören sowohl lineare als auch nicht-lineare Angebote, wie beispielsweise YouTube-Videos oder Streaming-Dienste.
Wenn eine Sendung ganz oder teilweise aus Werbung besteht, muss dies für den Zuschauer eindeutig erkennbar sein. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann die Werbung beispielsweise durch eine Einblendung oder einen Hinweis des Moderators gekennzeichnet werden. Auch eine räumliche Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung ist möglich.
Es ist dabei wichtig, dass die Kennzeichnung so deutlich erfolgt, dass der Zuschauer jederzeit erkennen kann, dass er gerade Werbung sieht. Dies dient dazu, eine klare Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung sicherzustellen und den Zuschauer vor irreführender Werbung zu schützen.
Wie du Werbung auf Social Media richtig kennzeichnest, erfährst du in diesem Blogartikel.
Aber warum ist diese Kennzeichnungspflicht überhaupt notwendig?
Zum einen soll sie dem Schutz des Verbrauchers dienen. Der Zuschauer soll jederzeit erkennen können, ob er gerade redaktionellen Inhalt oder Werbung sieht. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Zuschauer durch irreführende Werbung getäuscht wird.
Zum anderen dient die Kennzeichnungspflicht auch dem Schutz der Meinungsfreiheit und der journalistischen Unabhängigkeit. Durch eine klare Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt wird sichergestellt, dass die Meinungsbildung nicht durch den Einfluss der Werbebranche verzerrt wird.
Insgesamt ist die Kennzeichnungspflicht von Werbung in audiovisuellen Medien ein wichtiger Baustein im Verbraucherschutz und in der Sicherung der Meinungsfreiheit und journalistischen Unabhängigkeit.
§18 MStV und die damit einhergehende Impressumspflicht
Der §18 des Medienstaatsvertrags regelt nicht nur die Werbekennzeichnungspflicht in audiovisuellen Medien, sondern auch die Impressumspflicht. Die Impressumspflicht gilt für alle Mediendienste, die in Deutschland angeboten werden, unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.
"Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist" (...) Absatz 2 §18 Medienstaatsvertrag
Aber was bedeutet die Impressumspflicht genau?
Die Impressumspflicht besagt, dass Mediendienste ein Impressum bereitstellen müssen, das Angaben zur Identität und Kontaktdaten des Anbieters enthält. Hierzu gehören beispielsweise der Name und die Anschrift des Anbieters sowie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, unter der der Anbieter erreichbar ist.
Die Impressumspflicht dient dazu, dass der Nutzer jederzeit erkennen kann, wer der Anbieter des Mediendienstes ist und wie er ihn kontaktieren kann. Auf diese Weise wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Angeboten im Internet sichergestellt.
Besonders wichtig ist die Impressumspflicht für kommerzielle Angebote, da hier auch Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und zur Handelsregisternummer erforderlich sind. Diese Angaben dienen dazu, dass der Nutzer sich ein genaues Bild vom Anbieter machen kann.
Die Nicht-Erfüllung der Impressumspflicht kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden, die je nach Schwere des Verstoßes bis zu mehrere tausend Euro betragen können.
Daher ist es wichtig, dass Anbieter von Mediendiensten die Impressumspflicht ernst nehmen und ein vollständiges Impressum bereitstellen. Auf diese Weise wird nicht nur die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Angeboten sichergestellt, sondern auch rechtliche Konsequenzen vermieden.
Weitere Informationen zur Impressumspflicht findest du in diesem Blogartikel.
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