Fehlende Werbekennzeichnung oder fehlendes Impressum? 

Die Landesmedienanstalten sind unverzichtbare Institutionen, wenn es um die Regulierung und Überwachung der Medienlandschaft in Deutschland geht. Als Aufsichtsbehörden tragen sie eine große Verantwortung, um sicherzustellen, dass Rundfunk und Telemedien im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen. Eine ihrer wichtigen Aufgaben besteht darin, auf fehlende Werbekennzeichnung oder ein fehlendes Impressum hinzuweisen und Verstöße gegen die entsprechenden Vorschriften zu ahnden. In diesem Blogartikel werden wir genauer betrachten, wie die Landesmedienanstalten diese Aufgabe wahrnehmen und wie sie auf fehlende Werbekennzeichnung aufmerksam werden.

Fehlende Werbekennzeichnung - Was bedeutet das für Influencer?

Werbekennzeichnung ist ein wichtiger Aspekt, der Transparenz und Verbraucherschutz gewährleistet. Gemäß dem Telemediengesetz (TMG) und dem Medienstaatsvertrag (MStV) müssen Werbesendungen eindeutig als solche gekennzeichnet werden, damit die Zuschauer oder Nutzer erkennen können, dass es sich um bezahlte Inhalte handelt. In der Regel sollen Beiträge durch die Bezeichnungen "Werbung" oder "Anzeige" gekennzeichnet werden. Andere Formulierungen sollten nicht verwendet werden.

Wann du Werbung kennzeichnen solltest und wann es nicht notwendig ist, erfährst du in diesem Blogartikel zu Werbekennzeichnungspflicht.

Wie werden die Landesmedienanstalten auf mangelnde Werbekennzeichnung oder fehlendes Impressum aufmerksam?

1. Stichprobenartig

Die Landesmedienanstalten führen regelmäßige Überwachungen der Medienlandschaft durch, um Verstöße gegen werberechtliche Vorschriften aufzudecken. Dies beinhaltet auch die Prüfung von Influencer-Marketing und Social-Media-Inhalten, um sicherzustellen, dass eine angemessene Werbekennzeichnung erfolgt. Besonders im Fokus der Überwachung stehen heutzutage Influencer. Die Landesmedienanstalten analysieren gezielt Inhalte von Influencern auf diversen Social-Media-Kanälen, um sicherzustellen, dass eine angemessene Werbekennzeichnung erfolgt. Sie achten dabei insbesondere auf verdeckte Werbung, Schleichwerbung oder unzureichende Transparenz.

2. Hinweise von Verbrauchern

Jedermann kann dich und deinen Account jederzeit bei einer Landesmedienanstalt "verpetzen". Oft sind es Verbraucher, die auf fehlende Werbekennzeichnung aufmerksam werden und Beschwerden bei den Landesmedienanstalten einreichen. Wenn Zuschauer oder Nutzer den Verdacht haben, dass Inhalte nicht ausreichend oder gar nicht als Werbung gekennzeichnet sind, können sie dies den Landesmedienanstalten melden. Beschwerden müssen dann umgehend geprüft werden.

Das Beschwerdeformular kann von jedem auf der jeweiligen Internetseite der Landesmedienanstalten ausgefüllt werden. Influencer & Blogger, die Hatern ausgesetzt sind, laufen besondere Gefahr, eine Beschwerde zu kassieren.

3. Kooperation mit anderen Institutionen

Die Landesmedienanstalten arbeiten eng mit verschiedenen Institutionen und Organisationen zusammen, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen und die Einhaltung der Werbekennzeichnung zu gewährleisten. Diese Kooperationen sind von großer Bedeutung, da sie den Austausch von Informationen, Ressourcen und Fachwissen ermöglichen. Die Landesmedienanstalten kooperieren eng mit dem Deutschen Werberat, einer freiwilligen Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft. Der Deutsche Werberat setzt sich für ethische Standards in der Werbung ein und überprüft Beschwerden über irreführende, diskriminierende oder unlautere Werbung. Die Landesmedienanstalten und der Deutsche Werberat tauschen Informationen aus und unterstützen sich gegenseitig bei der Aufdeckung von Verstößen gegen die Werbekennzeichnung.

Maßnahmen der Landesmedienanstalten gegen Verstöße

Wenn die Landesmedienanstalten auf fehlende Werbekennzeichnung oder ein fehlendes Impressum aufmerksam werden, ergreifen sie verschiedene Maßnahmen, um die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sicherzustellen:

1. Prüfung und Untersuchung

Die Landesmedienanstalten führen eine eingehende Prüfung der gemeldeten Fälle oder der von ihnen selbst entdeckten potenziellen Verstöße durch. Sie überprüfen die betreffenden Inhalte und analysieren, ob eine angemessene Kennzeichnung als Werbung vorhanden ist.

2. Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen

Wenn festgestellt wird, dass eine fehlende Werbekennzeichnung vorliegt oder kein Anbieterkennzeichnung (Impressum), treten die Landesmedienanstalten mit den Verantwortlichen in Kontakt. Sie informieren über den Verstoß und fordern zur Nachbesserung auf. Oft wird den betreffenden Parteien eine Frist eingeräumt, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.

3. Sanktionen und Bußgelder

Falls die Verantwortlichen nicht auf die Aufforderungen der Landesmedienanstalten reagieren oder keine ausreichende Werbekennzeichnung sicherstellen, können Sanktionen und Bußgelder verhängt werden. Die genaue Höhe der Strafen variiert je nach Schwere des Verstoßes und den regionalen Bestimmungen der jeweiligen Landesmedienanstalt.

4. Sensibilisierung und Aufklärung

Neben der Verfolgung von Verstößen ist es auch Aufgabe der Landesmedienanstalten, die Öffentlichkeit und insbesondere die Werbetreibenden über die Bedeutung der Werbekennzeichnung aufzuklären. Sie bieten Informationen, Leitlinien und Schulungen an, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die rechtlichen Anforderungen informiert sind und diese umsetzen können.

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