Vorteile eines Kooperationsvertrags für Influencer und Kooperationspartner

In diesem Blogbeitrag werden wir auf die Vorteile eines Kooperationsvertrags eingehen und zeigen dir, wie einzelne Passagen aus einem Kooperationsvertrag aussehen könnten.

Was ist ein Kooperationsvertrag im Influencer-Marketing?

Ein Kooperationsvertrag im Influencer-Marketing ist ein rechtliches Dokument, welches die Vereinbarungen und Bedingungen zwischen einem Influencer und einer Marke, einem Unternehmen oder einer Agentur festlegt. Dieses Dokument definiert die Art und den Umfang der Zusammenarbeit, die Pflichten und Verantwortlichkeiten jeder Partei sowie die finanziellen und rechtlichen Aspekte der Partnerschaft.

Warum ein Kooperationsvertrag für Influencer sinnvoll ist

Klare Erwartungen und Bedingungen werden von Anfang an in einem Kooperationsvertrag zwischen dem Influencer und seinem Geschäftspartner festgelegt. Dies umfasst viele Details, einschließlich der Art der geplanten Zusammenarbeit, der spezifischen Leistungen, die der Influencer erbringen wird, des Zeitplans für die Zusammenarbeit und natürlich der finanziellen Vergütung.

Die Bereitstellung rechtlicher Sicherheit für beide Parteien ist eine der Hauptfunktionen eines Kooperationsvertrags. Der Vertrag kann als Grundlage dienen, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten zu klären, wenn es zu Unstimmigkeiten oder Konflikten kommt. Nicht nur der Influencer, sondern auch der Geschäftspartner sind dadurch vor möglichen juristischen Problemen geschützt.

Die Transparente Vergütung ist ein weiteres Argument für einen Kooperationsvertrag. Der Kooperationsvertrag regelt, wie und wann ein Influencer für seine Produkte oder Dienstleistungen bezahlt wird. Dies beinhaltet auch zusätzliche Belohnungen wie Provisionen oder Boni.

Ein Kooperationsvertrag kann auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie z.B. die Kennzeichnung gesponserter Inhalte gemäß der Werbekennzeichnungspflicht voraussetzen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.

Welche Aspekte in einem Kooperationsvertrag wichtig sind

1. Definition der Vertragsparteien und Zweck des Kooperationsvertrags

Ein Kooperationsvertrag beginnt in der Regel mit der Identifikation der Vertragsparteien, also dem Influencer und dem Partner. Sei es eine Marke, ein Unternehmen oder eine Agentur. Es sollte klar festgelegt werden, dass der Vertrag geschlossen wird, um eine bestimmte Zusammenarbeit im Rahmen des Influencer-Marketings zu regeln. Diese Einleitung schafft Klarheit über die beteiligten Parteien und den Zweck des Vertrags. In einem Vertrag werden die Parteien durch den Vor- und Nachnamen des Influencers, bzw. dem Namen der Firma und einer vollständigen Adresse beider Parteien definiert.

«Vorname» «Nachname»

«Straße und Hausnummer»

«PLZ» «Stadt»

-nachfolgend Influencer genannt–

UND

«Firma»

«Straße und Hausnummer»

«PLZ» «Stadt»

-nachfolgend «Kooperationspartner» genannt-

-nachfolgend gemeinsam „Parteien“ genannt-

2. Leistungen des Influencers definieren

Dieser Abschnitt definiert die Art der Zusammenarbeit und die spezifischen Leistungen, die der Influencer erbringen wird. Es sollte detailliert beschrieben werden, welche Arten von Inhalten erstellt werden, welche Plattformen genutzt werden und welche Ziele erreicht werden sollen. Dies schafft Transparenz darüber, was von beiden Parteien erwartet wird. Achte dabei darauf, deine Leistungen als Influencer so genau wie möglich zu beschreiben, ohne dass das Risiko eines zu großen Interpretationsspielraums entsteht. Auch Exklusivitätsklauseln können in diesem Absatz vorkommen. Kooperierst du als Fitness-Influencer beispielsweise exklusiv für ein Fitnessstudio, kann dir durch diese Exklusivität in einem Vertrag verboten werden, mit weiteren Fitnessstudios zusammenzuarbeiten. 

Für die Dauer des Vertrages ist der Influencer ein exklusiver Partner von «Kooperationspartner» und wird keine anderen Kooperationen mit Firmen durchführen, die in direkter Konkurrenz zu «Kooperationspartner» stehen (gleichartige Produkte/Dienstleistungen anbieten).

3. Leistungen des Kooperationspartners

Das Gleiche gilt nun auch für die andere Partei. Das Unternehmen, mit welchem kooperiert wird, verpflichtet sich bspw. dazu, dem Influencer die für die Kooperation notwendigen Materialien und Produkte zur Verfügung zu stellen. Außerdem kann erwähnt werden, ob der Influencer diese nach Beendigung der Kooperation behalten darf oder zurück an das Unternehmen schicken muss. Auch in der Gestaltung des Contents muss der Kooperationspartner dem Influencer seine gestalterische Freiheit lassen und darf sich nicht zu sehr in die Gestaltung einmischen. 

Die Parteien stimmen sich einvernehmlich über die konkrete Ausgestaltung der Leistungen des Influencers ab. Dabei teilt «Kooperationspartner» dem Influencer die Vorgaben zur Erstellung des zu kreierenden Contents rechtzeitig mit. Die durch «Kooperationspartner» genannten Vorgaben sind lediglich als Empfehlungen zu betrachten. Der Influencer produziert seinen Content nach eigenem Wohlgefallen, jedoch ohne die Vorgaben von «Kooperationspartner» wissentlich zu missbilligen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen vertraglich festhalten

Die finanzielle Vereinbarung zwischen dem Influencer und seinem Geschäftspartner ist ein zentraler Bestandteil des Vertrags. Hier werden die Vergütung und die Zahlungsbedingungen festgelegt. Dies umfasst die Höhe der Bezahlung, den Zeitpunkt der Zahlung, die Währung und etwaige zusätzliche Vergütungen wie Provisionen oder Boni. Klarheit in diesem Bereich ist entscheidend, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

«Kooperationspartner» zahlt dem Influencer für die nach §X dieses Vertrages erbrachten Leistungen eine Vergütung in Höhe von XXX€ netto (pro Monat). Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung, sind sämtliche Kosten, wie z.B. Reisekosten abgegolten, die dem Influencer bei der Vorbereitung und Ausführung der geschuldeten Leistungen entstehen.Nach vollständiger Leistungserbringung erstellt der Influencer eine Rechnung und übersendet diese an «Kooperationspartner». Die Rechnung ist dabei innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang bei «Kooperationspartner» fällig und auf das von dem Influencer in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

5. Nutzungsrechte am Content des Influencers klarstellen

In diesem Abschnitt wird geregelt, wer die Rechte an den erstellten Inhalten besitzt und wie diese genutzt werden dürfen. Der Influencer kann beispielsweise die Erlaubnis zur Verwendung der Inhalte durch den Partner erteilen, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Ein solches Verständnis verhindert rechtliche Probleme und Streitigkeiten über die Nutzung von Inhalten.

«Kooperationspartner» ist berechtigt, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erstellten Leistungen des Influencers für eigene Zwecke, jedoch lediglich zur Nutzung auf Instagram zu verwenden. Umgestaltungen oder andere Bearbeitungen der nach §X vereinbarten Leistungen des Influencers sind ausgeschlossen. Soweit erforderlich, räumt der Influencer «Kooperationspartner» auf Nachfrage schriftlich das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den Inhalten der Leistungen ein, sofern er an den nach §X geschuldeten Inhalten der Leistungen ein Urheber-, Leistungs- oder sonstiges Recht erworben hat.

6. Kennzeichnungspflichten und Einhaltung von Gesetzen im Kooperationsvertrag regeln

In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Richtlinien sollte der Vertrag Vorschriften zur Kennzeichnung von gesponserten Inhalten enthalten. Im Vertrag sollte eindeutig festlegt werden, dass der Influencer verpflichtet ist, gesponserte Inhalte ordnungsgemäß durch "Werbung" oder "Anzeige" zu kennzeichnen. 

Außerdem wird im Vertrag vereinbart, wie die Werbekennzeichnung erfolgen muss. Sie muss bspw. deutlich lesbar und gut erkennbar platziert werden, insbesondere muss diese Kennzeichnung in jeder Story und in jeder Bild- oder Videobeschreibung zu sehen sein. Sollte es bei fehlender oder fehlerhafter Werbekennzeichnung zur Anzeige kommen, haftet in der Regel der Influencer.

Hier erfährst du, wie du Werbung richtig kennzeichnest, um Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Der Influencer ist verpflichtet, die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen in den vereinbarten sozialen Netzwerken mit dem Begriff „Werbung” oder „Anzeige” oder einer ähnlichen Formulierung zu kennzeichnen. Die entsprechende Kennzeichnung muss deutlich lesbar und gut erkennbar platziert werden, insbesondere muss diese Kennzeichnung zu Beginn der Stories und in jeder Bildbeschreibung zu sehen sein. Sollte es bei fehlender oder fehlerhafter Werbekennzeichnung zur Anzeige kommen, haftet ausschließlich der Influencer.

Um festzuhalten: Kooperationsverträge sind bei Kooperationen zwischen Influencern und Unternehmen zwar nicht zwingend erforderlich, bringen aber viele Vorteile mit sich. Damit du als Influencer nicht von Kooperationspartnern über den Tisch gezogen wirst, lernst du in unserem Online-Kurs: Erfolgreich als Influencer, wie ein Kooperationsvertrag im besten Fall auszusehen hat.

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